Gewässerschutz – Achtung Hochwassergefahr!
Ablagerung an Gewässerrandstreifen vermeiden!
Zur Vermeidung von Anstauungen und unkontrollierbaren Über-/Austritten von Bächen ist es erforderlich, die Gewässerrandstreifen freizuhalten. Das Lagern von Holz, Heu-, Stroh- und Siloballen etc. in unmittelbarer Gewässernähe muss vermieden werden.
Diese Materialien können im Hochwasserfall abgeschwemmt und zu massiven Schäden an Durchlässen, Brücken oder Einläufen führen.
Ein schadloser Wasserabfluss ist jederzeit sicherzustellen.
Räumschnee nicht in Gewässer entsorgen!
In Bischofsheim und in den Ortsteilen wird der angefallene Räumschnee vermehrt mit Traktoren oder ähnlichem abgefahren. Wir bitten jedoch hierbei folgendes zu beachten:
Räumschnee von Verkehrsflächen sollte wegen einer möglichen Belastung durch Tausalze sowie Schmutz- und Schadstoffe auf geeigneten Flächen abgelagert werden. Keinesfalls sollte Räumschnee in Gewässern eingebracht werden. Hierfür wäre zudem eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörden erforderlich.
Diese ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn es sich um unverschmutzten Schnee handelt, die Umweltauswirkungen auf die Gewässer gering ausfallen und die Schneemassen nicht auf eine andere Weise beseitigt werden können.
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.