Satellitenschüsseln in der Altstadt von Bischofsheim
Bei der Errichtung/Änderung von Antennenanlagen oder SAT-Anlagen im Bereich der Altstadt von Bischofsheim i.d.Rhön, ist die Gestaltungssatzung für die historische Innenstadt Bischofsheim i.d.Rhön zu beachten:
Dachantennen und Satellitenschüsseln müssen bei traufständigen Gebäuden 2,0 m, bei giebelständigen Gebäuden 5,0 m Abstand zur Straßenfassade aufweisen. Antennenanlagen oder SAT-Anlagen sind nur im vom öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbaren Bereich zulässig. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, sind diese in die Dachfläche zu integrieren oder zumindest farblich der Dachfläche anzugleichen. Werden bereits errichtete Satellitenschüsseln oder Antennen, die vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar sind, versetzt, kann durch die Stadt Bischofsheim ein Zuschuss gemäß den Fördersätzen des kommunalen Förderprogramms gewährt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an das Bürgerbüro im Rathaus Bischofsheim i.d.Rhön, Tel. 09772/9101-11.
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